Heizöl (HEL) in einer Notstromanlage, EnergieStG
Auf die häufig gestellte Frage, ob ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden darf, lautet die Antwort vom Gesetzgeber eindeutig: Ja, der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt.









